Praxis für Kinder- Jugend- und Familientherapie
Juliane Freifrau von Münster
Heilpraktikerin für Psychotherapie
Kontakt: 06435 40 800 31
1. Wartezeit
Mehrmonatige Wartezeiten auf krankenkassen-finanzierte Therapieplätze sind die Regel- auch wenn es die sog. psychotherapeutischen Sprechstunden gibt. Diese dienen zunächst nur einer groben Beratung und einem kurzen Überblick über Ihre Situation, sie garantieren jedoch keinen Therapiestart.
In der Privatpraxis sind lange Wartezeiten tabu. Sie erhalten nach Terminvergabe direkt und ohne Umwege, die für Sie in Frage kommende Behandlung.
2. Sie müssen nicht zwangsläufig psychisch erkrankt sein
Nur bei festgestellter Diagnose, zahlt die gesetzliche Krankenkasse Ihre Therapie. In Zeiten kritischer Lebensumstände, bei Stressbelastung und Burnout im Beruf oder bei anlassbezogener Suche nach Unterstützung zahlt sie nicht. Wenn Sie nicht warten möchten, dass sich aus Symptomen ein ausgewachsenes Krankheitsbild entsteht, zahlen Sie Ihre Sitzungen besser selbst und erhalten Hilfe.
3. Verschiedene Therapieverfahren
Vielfältig wirksame- und effektive Therapiemethoden, deren Wirksamkeit wissenschaftlich nachgewiesen ist, werden oftmals nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen, weil diese nicht unter das sog. Richtlinienverfahren (Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie, Psychoanalyse) fallen (Hypnose bspw.). Somit bleiben Ihnen alle, nicht im Richtlinienverfahren ansässigen, bewährten Therapiemöglichkeiten verwehrt. Zahlen Sie Ihre Sitzungen selbst, sind Sie unabhängig bei der Auswahl der für Sie in Frage kommenden Therapieverfahren und erhalten dadurch eine umfassende, individuelle Behandlung.
4. Absolute Diskretion
Indem Sie private Psychotherapie in Anspruch nehmen, nehmen Sie Ihre psychische Gesundheit selbst in die Hand und schaden Sie sich weder in Bezug auf Versicherungen noch auf Verbeamtung oder Sonstige, Ihre Laufbahn entscheidende Wege, weil die Speicherung Ihrer Daten auf die Privatpraxis beschränkt bleibt.
Bei der gesetzlichen Krankenkasse ist das anderes- diese speichert alle Daten und fordert Berichte des behandelnden Arztes an. Nach einer Therapie oder deren Abbruch legt die gesetzliche Krankenversicherung eine Sperrfrist von zwei Jahren auf, in welchen die Kosten für die niedergelassene Psychotherapie nicht übernommen werden. Wenn Sie eine Versicherung abschließen wollen, wird in vielen Fällen abgefragt, ob sie in der Vergangenheit eine Psychotherapie in Anspruch genommen haben. Das führt dann oft zum Versicherungsausschluss (z.B. bei Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherungen). Eine anstehende Verbeamtung kann so oftmals nicht realisiert werden.
5. Therapie-Erfolg entscheidend
IPrivate Therapie misst sich am Erfolg der Behandlung. Ob Terminvergabe oder Erreichbarkeit - in der Bereitschaft, Sie in Krisenzeiten zu begleiten, sind privat finanzierte Therapeuten serviceorientierter als jeder Krankenkassen-Therapeut. Nach Abschluss eines Behandlungsvertrages, entscheiden Sie jederzeit selbst darüber, ob Sie mit der Behandlung und den entsprechenden Ergebnissen zufrieden waren und können jederzeit unproblematisch über eine Wechsel entscheiden. Die Frage: "was kann Ihr Therapeut für Sie tun" wird zum Maßstab des kompletten Behandlung-ablaufs.